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Zukunft braucht Pflege! (5) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

SeminarZukunft braucht Pflege! (5) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
NummerOnline
Datum / Zeit06.06.202510:00 - 11:15 Uhr
Ort / RegionOnlineseminar
Bildungszeit in Minuten65

In diesem fünftenTeil der Online-Pflege-Serie erfahren Sie alles rund um das Angehörigen-Entlastungsgesetz.

In diesem wurde, die finanzielle Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen beschlossen. 
Müssen nun Kinder nicht mehr für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen? Kinder haften nicht mehr für Ihre Eltern?
Dieses vielschichtige Thema bereiten wir für Ihre Versicherungsberatung auf.

Inhalte

  • Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
    Das Angehörigen-Entlastungsgesetz trat 2020 in Kraft. In diesem wurde, die finanzielle Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen beschlossen. Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt.
    Diese vielschichtige Thematik im Rahmen der Versicherungsberatung greifen wir in diesem Modul detaillierter auf.

Ziele

Sie haben einen Einblick in das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ bekommen.

Zielgruppe

 

 

 BASIC 

 

Welches Seminar ist das richtige für mich?

Um Ihnen die Seminarauswahl zu erleichtern, sind unsere Seminare nach den folgenden Wissensstandskriterien aufgebaut:  

basic              

Einsteiger und Anfänger (grsl. Versicherungswissen vorhanden)

advanced

Fortgeschrittene mit fachlichen Grundkenntnissen

expert 

fundiertes Wissen vorhanden
 

 

Ihre Referentin

 

Carolin Broll | Allianz Maklerakademie

Teilnahmebedingungen

HINWEIS zur Wertung für Ihr Weiterbildungskonto/Brancheninitiative „gut beraten“:

Die Dauer des Online-Seminars entnehmen Sie bitte der Agenda. Die Bildungszeit wird abhängig von Ihrer Teilnahmedauer,  in Weiterbildungsminuten bewertet.

 

Die Veranstaltung wird nur in Ihre Bewertung einbezogen, wenn Sie nachweislich mindestens 15 Minuten teilnehmen. 

 

Achtung: Die Vergabe der Weiterbildungszeiten findet über ein Tracking der Einwahldaten über den Bildschirm statt. Eine Einwahl über Telefon wird nicht protokolliert und kann daher auch nicht als Nachweis einer etwaigen Teilnahme bei einer Revision gewertet werden.

Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:

Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.

Anmeldung

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