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Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer – Bedarf es noch einer Probezeit vor Zusagen einer Versorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer?

SeminarVersorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer – Bedarf es noch einer Probezeit vor Zusagen einer Versorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer?
NummerOnline
Datum / Zeit17.08.202610:00 - 10:30 Uhr
Ort / RegionOnlineseminar
Bildungszeit in Minuten25

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir laden Sie herzlich zu unserem Online-Seminar „Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer – Bedarf es noch einer Probezeit vor Zusagen einer Versorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer? ein.

 

Erfahren Sie, den Wandel der Sichtweise auf die Probezeit bei Zusagen eines Gesellschafter-Geschäftsführers.
Folgende Fragen werden im Rahmen des Onlineseminars besprochen:

  • Was ist der Ursprung der Probezeit?
  • Was versteht man genau unter der „personenbezogenen“ Probezeit bzw. der „unternehmensbezogenen“ Probezeit?
  • Welche Durchführungswege sind betroffen?
  • Welche steuerlichen Folgen sind auf Ebene des Unternehmens und des
  • Versorgungsberechtigten zu beachten?
  • Welche Möglichkeiten bestehen bei „toxischen“ Versorgungen?
  • Welche Auswirkungen hat ein Statuswechsel auf die Beachtung der Probezeit?
  • Ist die Probezeit durch eine „ersetzende Zusage“ abdingbar?
  • Bedarf es noch der Beachtung der Probezeit im Rahmen einer echten Barlohnumwandlung?

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme

 

Ihre Allianz Maklerakademie

Inhalte

Versorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer – Bedarf es noch einer Probezeit vor Zusagen einer Versorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer?

  • Rechtsprechungssichtweise (z.B.  BFH I R 50/22; BFH I R 78/08)
  • Finanzverwaltungssicht (z.B. BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2012)
  • Steuerliche Folgen (z.B. verdeckte Gewinnausschüttung)
  • Handlungsalternativen (z.B. Durchführungswege, toxische Versorgungen)

Ziele

Bei diesem Online-Seminar stellt das Rechtsfragenreferat des Firmengeschäfts praxisorientiert die Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung unter dem Blickwinkel der Probezeit auf den Prüfstand. Verschiedene Sichtweisen (Finanzverwaltung, Rechtsprechung, Versorgungsträger) werden dargestellt. Die Teilnehmenden haben im Anschluss einen Überblick über die Tragweite der Probezeitkriteriums im Rahmen der Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung, d.h. welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welchen Folgen hiermit verknüpft sind.

Zielgruppe

 

 

 EXPERT - umfängliche Erfahrungen in der bAV-Beratung sind zwingend erforderlich

 

Um Ihnen die Seminarauswahl zu erleichtern, sind unsere Seminare nach den folgenden Wissensstandskriterien aufgebaut:  

basic              

Einsteiger und Anfänger (grsl. Versicherungswissen vorhanden)

advanced

Fortgeschrittene mit fachlichen Grundkenntnissen

expert 

fundiertes Wissen vorhanden
 

Ihr Referent:

 

Georg Schneider, Allianz Lebensversicherungs-AG

Teilnahmebedingungen

HINWEIS zur Wertung für Ihr Weiterbildungskonto/Brancheninitiative „gut beraten“:

Die Dauer des Online-Seminars entnehmen Sie bitte der Agenda. Die Bildungszeit wird abhängig von Ihrer Teilnahmedauer,  in Weiterbildungsminuten bewertet.

 

Die Veranstaltung wird nur in Ihre Bewertung einbezogen, wenn Sie nachweislich mindestens 15 Minuten teilnehmen. 

 

Achtung: Die Vergabe der Weiterbildungszeiten findet über ein Tracking der Einwahldaten über den Bildschirm statt. Eine Einwahl über Telefon wird nicht protokolliert und kann daher auch nicht als Nachweis einer etwaigen Teilnahme bei einer Revision gewertet werden.
Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:

Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.

Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:

Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.

Anmeldung

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