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Steuerliche Chancen bei Pensionsauslagerungen vor Absenkung des Körperschaftsteuersatzes

SeminarSteuerliche Chancen bei Pensionsauslagerungen vor Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
NummerOnline
Datum / Zeit30.06.202610:20 - 11:05 Uhr
Ort / RegionOnlineseminar
Bildungszeit in Minuten45

Steuerliche Chancen bei Pensionsauslagerungen vor Absenkung des Körperschaftsteuersatzes

 

Auslagerungen auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse sind nach wie vor populär. Auf diese Weise entledigen sich Unternehmen ihrer wirtschaftlichen, bilanziellen und administrativen Lasten. Bei Durchführung solcher Auslagerungen werden ertragsteuerliche Effekte beim Unternehmen ausgelöst. Wir betrachten, wie sich diese ertragsteuerlichen Effekte zusammensetzen, und welche Gelegenheit sich aufgrund der bevorstehenden Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bietet.

Inhalte

• Darstellung der ertragsteuerlichen Effekte von bAV-Auslagerungen

• Zahlenbeispiele

• Zahlungswirksamer Unterschied bei Durchführung einer Auslagerung heute vs. in Zukunft

Ziele

Sie kennen die ertragsteuerlichen Effekte, die bei gängigen bAV-Auslagerungen ausgelöst werden. Ferner verstehen Sie, wie sich die bevorstehende Körperschaftsteuersenkung auf sie auswirken wird. Darüber hinaus befinden Sie sich in der Lage, die Effekte erfolgreich an Kunden und Partner zu vermitteln.

Zielgruppe

 

 

 EXPERT - umfängliche Erfahrungen in der bAV-Beratung sind zwingend erforderlich

 

Um Ihnen die Seminarauswahl zu erleichtern, sind unsere Seminare nach den folgenden Wissensstandskriterien aufgebaut:  

basic              

Einsteiger und Anfänger (grsl. Versicherungswissen vorhanden)

advanced

Fortgeschrittene mit fachlichen Grundkenntnissen

expert 

fundiertes Wissen vorhanden
 

Ihr Referent:

 

Dr. Uwe Schätzlein, Allianz Pension Consult

Teilnahmebedingungen

HINWEIS zur Wertung für Ihr Weiterbildungskonto/Brancheninitiative „gut beraten“:

Die Dauer des Online-Seminars entnehmen Sie bitte der Agenda. Die Bildungszeit wird abhängig von Ihrer Teilnahmedauer,  in Weiterbildungsminuten bewertet.

 

Die Veranstaltung wird nur in Ihre Bewertung einbezogen, wenn Sie nachweislich mindestens 15 Minuten teilnehmen. 

 

Achtung: Die Vergabe der Weiterbildungszeiten findet über ein Tracking der Einwahldaten über den Bildschirm statt. Eine Einwahl über Telefon wird nicht protokolliert und kann daher auch nicht als Nachweis einer etwaigen Teilnahme bei einer Revision gewertet werden.
Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:

Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.

Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:

Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.

Anmeldung

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