Steuerliche Chancen bei Pensionsauslagerungen vor Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
| Seminar | Steuerliche Chancen bei Pensionsauslagerungen vor Absenkung des Körperschaftsteuersatzes | |
| Nummer | Online | |
| Datum / Zeit | 30.06.2026 | 10:20 - 11:05 Uhr |
| Ort / Region | Onlineseminar | |
| Bildungszeit in Minuten | 45 | |
Steuerliche Chancen bei Pensionsauslagerungen vor Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
Auslagerungen auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse sind nach wie vor populär. Auf diese Weise entledigen sich Unternehmen ihrer wirtschaftlichen, bilanziellen und administrativen Lasten. Bei Durchführung solcher Auslagerungen werden ertragsteuerliche Effekte beim Unternehmen ausgelöst. Wir betrachten, wie sich diese ertragsteuerlichen Effekte zusammensetzen, und welche Gelegenheit sich aufgrund der bevorstehenden Absenkung des Körperschaftsteuersatzes bietet.
Inhalte
• Darstellung der ertragsteuerlichen Effekte von bAV-Auslagerungen
• Zahlenbeispiele
• Zahlungswirksamer Unterschied bei Durchführung einer Auslagerung heute vs. in Zukunft
Ziele
Sie kennen die ertragsteuerlichen Effekte, die bei gängigen bAV-Auslagerungen ausgelöst werden. Ferner verstehen Sie, wie sich die bevorstehende Körperschaftsteuersenkung auf sie auswirken wird. Darüber hinaus befinden Sie sich in der Lage, die Effekte erfolgreich an Kunden und Partner zu vermitteln.
Zielgruppe
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EXPERT - umfängliche Erfahrungen in der bAV-Beratung sind zwingend erforderlich |
Um Ihnen die Seminarauswahl zu erleichtern, sind unsere Seminare nach den folgenden Wissensstandskriterien aufgebaut:
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basic |
Einsteiger und Anfänger (grsl. Versicherungswissen vorhanden) |
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advanced |
Fortgeschrittene mit fachlichen Grundkenntnissen |
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expert |
fundiertes Wissen vorhanden |
Ihr Referent:
Dr. Uwe Schätzlein, Allianz Pension Consult
Teilnahmebedingungen
HINWEIS zur Wertung für Ihr Weiterbildungskonto/Brancheninitiative „gut beraten“:
Die Dauer des Online-Seminars entnehmen Sie bitte der Agenda. Die Bildungszeit wird abhängig von Ihrer Teilnahmedauer, in Weiterbildungsminuten bewertet.
Die Veranstaltung wird nur in Ihre Bewertung einbezogen, wenn Sie nachweislich mindestens 15 Minuten teilnehmen.
Achtung: Die Vergabe der Weiterbildungszeiten findet über ein Tracking der Einwahldaten über den Bildschirm statt. Eine Einwahl über Telefon wird nicht protokolliert und kann daher auch nicht als Nachweis einer etwaigen Teilnahme bei einer Revision gewertet werden.
Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:
Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.
Voraussetzungen, um Bildungszeiten zu erhalten:
Eine Gutschrift der ausgewiesenen Bildungszeit Ihrer Anwesenheit erfolgt, wenn Sie sich zuvor elektronisch zur entsprechenden Veranstaltung angemeldet und eine Teilnahmebestätigung erhalten haben. Die gemeldeten Bildungszeiten können von der in der Seminarbeschreibung ausgewiesenen Gesamtzeit der Veranstaltung abweichen. Wenn Sie sich bei der Brancheninitiative "gut beraten" registriert und Ihre Weiterbildungskontonummer in unserem System angegeben haben, werden die Bildungszeiten automatisch gutgeschrieben.
