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Angehörigen-Entlastungsgesetz (2/2)

SeminarAngehörigen-Entlastungsgesetz (2/2)
NummerLernvideo
Datum01.08.2023 - 25.12.2023
Ort / RegionE-Learning
Bildungszeit in Minuten15


„Sozialhilfeträger dürfen seit Januar 2020 auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt.“. Es stellt sich die Frage: müssen Kinder nicht mehr für pflegebedürftige Eltern aufkommen? Kinder haften nicht mehr für Ihre Eltern?

Dies wird in 5 aufeinander aufbauenden Modulen thematisiert. Das Thema ist weit vielschichtiger.

 

Inhalt dieses Lernvideos:

Modul 1

Modul 2

Modul 3

Modul 4

Modul 5

Empfehlung: Schauen Sie sich alle 5 Module nacheinander an. Nur so erhalten Sie alle relevanten Informationen in einer strukturierten Reihenfolge.

Inhalte

  • Sozialhilfe und Angehörigen-Entlastungsgesetz
  • Zu teuer! Kosten für Pflegeheim oder ambulante Pflege
 

 

Carolin Broll